Die Pressemeldungen waren vielfältig, aber kurz und nicht sehr aussagekräftig.

Im November 2005 tagte das Europaparlament und am 13. Dezember traf sich der Ministerrat. Doch sind die Entscheidungen noch nicht endgültig, erst im Juli bzw. zum Herbst 2006 (Oktober) wird das Abkommen nach der zweiten Lesung endgültig ratifiziert werden.

Es wurde über viele hundert Seiten Datenmaterial diskutiert und der Endverbraucher steht da mit der Meinung der Presse, es sei alles Mögliche getan worden, um den Konsumenten zu schützen.

Was ist bisher in der ersten Lesung beschlossen worden?
Und was steht noch aus?

100.000 Chemikalien stehen auf dem Prüfstand, von denen nun ca. 30.000 getestet werden sollen; 70.000 nicht, von denen viele unter einer Jahrestonne gehandelt werden, und hier fängt es schon an: Unter einer Jahrestonne wird überhaupt nicht geprüft! Von 1 - 10 Tonnen/Jahr sind die Anforderungen stark reduziert worden, so dass somit für 20.000 Chemikalien keine ausreichende Beurteilung mehr über eventuelle Umwelt- und Gesundheitsgefahren möglich sein wird. Auch wurde der Bereich der Langzeitstudien vernachlässigt. Der Klage der chemischen Industrie über eine zu hohe finanzielle Belastung muss entgegengehalten werden, dass REACH nicht mehr als 0,05 % des Jahresumsatzes kosten wird, aber ein starkes REACH die Krankheitskosten drastisch wird senken können (siehe hierzu auch verschiedene Beiträge in "Umwelt-Medizin-Gesellschaft", Heft 3/2005).

Ein wichtiger Punkt der Beschlüsse des Ministerrates vom 13. 12. 2005 war derjenige der Zulassung und Substitution gefährlicher und toxischer Stoffe. Der Rat plädierte gegen eine generelle zeitliche Befristung der Zulassung und für eine Entscheidung der Risikobewertung im Einzelfall (hier der englische Originaltext):

Article 57, 2. / Council Agreement on REACH:

"Without prejudice to § 2bis, an authorisation shall be granted if the risk to human health or the environment from the use of a substance arising from the intrinsic properties specified in Annex XIII is adequately controlled in accordance with Annex I, section 6.4, and as documented in the applicants chemical safety report. The Commission shall take into account all discharges, emissions and losses known at the time of decision"

Diese Risikobewertung soll also nun seitens der Industrie vorgenommen werden.

Das ist eine kurze Zusammenfassung des jetzigen Standes, auf dem basierend die zweite Lesung wahrscheinlich im Herbst 2006 erfolgen wird.

Neunkirchen, 30. Januar 2006
Monika Frielinghaus
Verein zur Hilfe umweltbedingt Erkrankter e.V.